Landtag Baden-Württemberg verkleinern
Aufruf zum Volksbegehren
Seit 2022 gilt in Baden-Württemberg ein neues Landtagswahlgesetz:
Nun müssen bei der Landtagswahl 2 Stimmen statt wie bisher 1 Stimme abgegeben werden (Zwei-Stimmen-Wahlrecht)
Problem
Bleiben die 70 Wahlkreise unverändert droht 2026 ein übergroßer Landtag mit zusätzlichen Kosten von 200 Millionen Euro pro Legislaturperiode (laut Landesrechnungshof).
Näheres unter folgendem Link:
https://www.landtag-verkleinern.com/