Landtag Baden-Württemberg verkleinern

Aufruf zum Volksbegehren

Seit 2022 gilt in Baden-Württemberg ein neues Landtagswahlgesetz:

Nun müssen bei der Landtagswahl 2 Stimmen statt wie bisher 1 Stimme abgegeben werden (Zwei-Stimmen-Wahlrecht)

 

Problem

Bleiben die 70 Wahlkreise unverändert droht 2026 ein übergroßer Landtag mit zusätzlichen Kosten von 200 Millionen Euro pro Legislaturperiode (laut Landesrechnungshof).

 

 

Näheres unter folgendem Link:

https://www.landtag-verkleinern.com/